EnEfG - Energie Effizienz Gesetz

Zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele haben die EU und ihre Mitgliedstaaten wichtige Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart. Die Grundlage zur Erreichung dieser Ziele wurde für die EU in der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 verankert.

Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen erweitert. Unter anderem wurde die Pflicht zur Einrichtung von Energie (EMS)- oder Umweltmanagementsystemen (UMS) für Unternehmen (unabhängig vom KMU-Status), die einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr (a) in den letzten drei Kalenderjahren vorweisen, eingeführt.

Darüber hinaus besteht ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr, die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen.

Nach § 8 Abs. 2 EnEfG müssen Unternehmen, die bis zum 18.11.2023 bereits einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a besitzen, bis zum 18.07.2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet haben.

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