von Michael Snella
Zero Pellet Loss - neue Verordnung (EU) 2025/2365 betrifft deutsche Unternehmen / OCP
Inhalt des Artikels
Zero Pellet Loss: Was deutsche Unternehmen jetzt wissen und tun müssen
Die Verordnung (EU) 2025/2365 zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat ist seit Dezember 2025 in Kraft – und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland.
Wichtig: Es handelt sich um eine EU-Verordnung, nicht um eine Richtlinie. Das bedeutet, sie muss nicht erst in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Die Pflichten gelten direkt für betroffene Unternehmen – unabhängig davon, ob bereits ergänzende deutsche Vorschriften veröffentlicht wurden.
Was bedeutet Rechtssicherheit in der Praxis?
EU-Verordnungen entfalten unmittelbare Rechtswirkung. Anders als Richtlinien benötigen sie kein nationales Umsetzungsgesetz.
Deutschland muss lediglich:
- zuständige Behörden benennen
- Kontroll- und Sanktionsmechanismen festlegen
- Meldeverfahren organisatorisch regeln
Die materiellen Pflichten für Unternehmen ergeben sich jedoch direkt aus der Verordnung selbst.
Zeitplan und Fristen
- 16. Dezember 2025: Inkrafttreten und Beginn erster Pflichten
- Ab Dezember 2025: Anforderungen an Risikomanagement, Prävention, Containment, Schulungen und Dokumentation
- Ab Dezember 2027: Erweiterte Melde- und Nachweispflichten (Zertifizierung)
- Bis 2030: Ziel einer deutlichen Reduktion von Pelletverlusten im EU-Binnenmarkt
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die ≥ 5 Tonnen Kunststoffgranulat pro Jahr in der EU handhaben, etwa durch:
- Produktion
- Verarbeitung
- Lagerung
- Verpackung
- Transport
- Reinigung von Behältern oder Tanks
Zentrale Pflichten für Unternehmen
Die Anforderungen gelten entlang der gesamten Lieferkette:
1. Risikomanagement
- Erstellung und laufende Aktualisierung eines formellen Risikomanagementplans
- Identifikation potenzieller Verlustquellen
- Definition technischer und organisatorischer Maßnahmen
2. Prävention & Containment
- Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Freisetzungen
- Geeignete Auffang- und Reinigungssysteme
- Dokumentierte Reinigungsprozesse
3. Schulung & Verantwortlichkeiten
- Benennung verantwortlicher Personen
- Nachweisbare Schulungen für alle betroffenen Mitarbeitenden
4. Monitoring & Dokumentation
- Erfassung der jährlich gehandhabten Mengen
- Schätzung und Dokumentation möglicher Verluste
- Aufbau eines internen Registers
5. Melde- und Zertifizierungspflichten
- Meldungen an Behörden ab 2027
- Zusätzliche Zertifizierungsanforderungen bei > 1.500 t/Jahr
Situation in Deutschland
Auch wenn keine klassische nationale Umsetzung erforderlich ist, werden deutsche Behörden – voraussichtlich unter Koordination des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – Meldewege, Kontrollmechanismen und Sanktionen konkretisieren.
Stand Anfang 2026 sind diese Durchführungsdetails noch im Aufbau. Unternehmen sollten jedoch nicht auf nationale Konkretisierungen warten, sondern ihre internen Prozesse bereits jetzt anpassen.
Praktische Handlungsempfehlung
Unternehmen sollten jetzt:
- prüfen, ob sie unter den Anwendungsbereich fallen
- einen Granulat-Compliance-Verantwortlichen benennen
- einen dokumentierten Risikomanagementplan erstellen
- Schulungen durchführen
- ein Mengen- und Verlustmonitoring etablieren
- Meldeprozesse vorbereiten
Besonders sinnvoll ist die Integration der Anforderungen in bestehende Managementsysteme wie ISO 9001, ISO 14001 oder direkt eine entsprechende OCS-Zertifizierung.
Fazit
Die Verordnung (EU) 2025/2365 gilt seit Dezember 2025 unmittelbar in Deutschland.
Es braucht kein deutsches Umsetzungsgesetz – die Verpflichtungen bestehen bereits jetzt.
Für Unternehmen bedeutet das: Compliance ist nicht optional und nicht aufschiebbar. Wer Kunststoffgranulat handhabt, sollte seine Prozesse, Dokumentation und Verantwortlichkeiten umgehend überprüfen und anpassen.