von Michael Snella

OCS-Zertifizierung - Operation Clean Sweep / OCS Europe

Inhalt des Artikels

Status & Entwicklungen

  • Der OCS Europe Scheme wurde initiiert von PlasticsEurope und EuPC gemeinsam, in Abstimmung mit Industrie, NGOs und Politik.
  • In einer öffentlichen Konsultation im Mai 2022 wurden Stakeholder eingebunden.
  • Die rechtliche Bedeutung des OCS-Schemas hängt stark davon ab, ob es verpflichtend wird durch EU-Regulierung. Bisher ist OCS ein freiwilliger Standard bzw. ein Zertifizierungsangebot.
  • Im Rahmen der geplanten EU-Regelung über Pelletverluste soll ab einer gewissen Menge (z. B. 1.000 Tonnen Pellet-Handling pro Jahr) eine unabhängige Zertifizierung verpflichtend werden.
  • Für kleinere Unternehmen sind dagegen nur Selbsterklärungen vorgesehen.
  • Es gibt auch Berichte, dass bestimmte Akteure bereits heute verpflichtet sind, Pelletverluste zu melden, und Audits durchzuführen, etwa EPS-Hersteller (expandiertes Polystyrol).

Herausforderungen & Unsicherheiten

  • Der OCS-Standard muss noch in konkrete rechtliche Anforderungen überführt werden, damit Zertifizierungspflichten gelten.
  • Es bleibt offen, wie streng Audits und Sanktionen ausgelegt werden.
  • Für in der Lieferkette eingebundene Akteure (z. B. Transporteure, Reinigungsunternehmen) ergibt sich eine Ausweitung der Zuständigkeit.
  • Die Umsetzung auf nationaler Ebene (EU-Mitgliedstaaten) wird wahrscheinlich variieren

Mikroplastik (EU-Regulierung, EP & Rat)

 

 

Bisherige Regelung – absichtlich zugesetzte Mikroplastikpartikel

  • Am 17. Oktober 2023 trat Regulation (EU) 2023/2055 in Kraft, die passend zu REACH wird und synthetische Polymer-Mikropartikel (≤ 5 mm, organisch, unlöslich, nicht abbaubar) betrifft, wenn sie absichtlich in Produkten verwendet werden.
  • Einige Produkte sind bereits betroffen (z. B. lose Glitzer, bestimmte Kosmetika).
  • Für andere Produkte (z. B. Waschmittel, Polituren, Kosmetika „leave-on“, etc.) gibt es gestaffelte Übergangsfristen (2027, 2028, 2029, 2031, 2035) für das Verbot bzw. die Einschränkung.
  • Der Schwellenwert für das Verbot von Mikroplastik in einer Mischung beträgt meist 0,01 Gew.-% (d. h. das Produkt darf nicht mehr als 0,01 % solcher Partikel enthalten)
  • Die Europäische Kommission veröffentlichte im April 2025 einen erläuternden Implementierungs-Leitfaden zur Unterstützung der Anwendung der Mikroplastikregelung.

Neue Regelung – Verlust von Kunststoffpellets / unbeabsichtigte Freisetzung

Da viele Mikroplastikprobleme eben nicht durch absichtliche Zugabe, sondern durch Verluste und Abrieb entstehen, ist die EU gerade dabei, eine ergänzende Regulierung auf den Weg zu bringen:

  • Am 8. April 2025 wurde eine vorläufige Einigung (provisional agreement) zwischen Rat und Parlament über eine neue Verordnung zur Verhinderung von Pelletverlusten erzielt.
  • In dieser Regelung sollen Betreiber von Anlagen, Transporteure und Schiffsbetreiber bestimmte Pflichten haben (Risikomanagement, Sauberhaltung, Schulung, Meldepflicht)
  • Ab einer bestimmten Menge Pellet-Handling (häufig diskutiert: 5 Tonnen oder mehr jährlich) wäre eine Zertifizierung oder Konformitätserklärung erforderlich.
  • Die Regelung soll sowohl für EU- als auch Nicht-EU-Transporte gelten (mit Bevollmächtigten in der EU für Nicht-EU-Carrier).
  • Nach der vorläufigen Einigung müssen nun das Parlament und der Rat formell den Text verabschieden, es folgt Rechts- und Sprachprüfung, dann Veröffentlichung im Amtsblatt.
  • Nach Veröffentlichung wird die Verordnung typischerweise nach 20 Tagen wirksam.

Zusätzliche Initiativen & flankierende Maßnahmen

  • Im Rahmen der Überarbeitung der Abwasser-Richtlinie / kommunalen Abwässer sind Vorschläge enthalten, Mikroplastik in Ein- und Ausläufen von Kläranlagen zu überwachen und zu reduzieren.
  • Ein Vorschlag sieht vor, dass Hersteller von Kosmetika und Pharmazeutika 80 % der Kosten für die Entfernung von Mikro- und Mikropollutanten aus kommunalem Abwasser zu tragen haben sollen (nach dem Verursacherprinzip).
  • Die EU-Zero Pollution Action Plan sieht eine Zielgröße vor: Reduktion der Freisetzung von Mikroplastik um 30 % bis 2030.
  • Einige nationale Umsetzungen der EU-Vorgaben sind noch im Fluss, und die Kontrolle Durchsetzung wird ein wichtiger Punkt sein.

Einschätzung & Blick nach vorn

  • Die EU geht deutlich über reine Produktverbote hinaus und versucht, Quellen der unbeabsichtigten Freisetzung zu adressieren (Pelletverluste, Abwasser).
  • Die neue Pellet-Regelung wird wesentlich sein, um OCS künftig zu institutionalisieren.
  • Unternehmen, die Pellets handhaben, verarbeiten oder transportieren, sollten sich frühzeitig mit ihren Pflichten (Risikomanagement, Schulung, Audits, Meldepflicht) vertraut machen.
  • Für Hersteller von Produkten mit möglichen Mikroplastikanteilen ist die Umstellung auf alternative Inhaltsstoffe dringend wichtig – insbesondere mit Blick auf die Übergangsfristen.
  • Die praktische Umsetzung (überwachung, Durchsetzung, Auditqualität) wird entscheidend sein, um echte Wirkung zu erzielen.

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Autor dieses Artikels

Michael Snella

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